LKW-Maut

In Deutschland unterliegen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) ab 7,5 t (ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge über 3,5 t) auf Bundesfernstraßen der Mautpflicht. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein.
Ausdehnung der Mautpflicht und Handwerkerausnahme
- Ab Mitte 2024 werden auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen mautpflichtig.
- Es ist gelungen, eine „Handwerkerausnahme“ durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe von Mautzahlungen befreit.
- Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge vorab für die Handwerkerausnahme anmelden.
Nähere Informationen erhalten Sie vom Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) unter folgendem LINK
Oder von TOLL COLLECT unter folgendem LINK

