LKW-Maut

Mautausdehnung seit 01.07.2024

In Deutschland unterliegen Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) ab 7,5 t (ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge über 3,5 t) auf Bundesfernstraßen der Mautpflicht. Auch Handwerksbetriebe können betroffen sein.

Ausdehnung der Mautpflicht und Handwerkerausnahme

  • Ab Mitte 2024 werden auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen mautpflichtig. 
  • Es ist gelungen, eine „Handwerkerausnahme“ durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe von Mautzahlungen befreit.
  • Handwerksbetriebe können ihre Fahrzeuge vorab für die Handwerkerausnahme anmelden. 

Nähere Informationen erhalten Sie vom Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) unter folgendem LINK

Oder von TOLL COLLECT unter folgendem LINK