Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Hierzu bestehen verschiedene Ausnahmemöglichkeiten und Übergangsfristen. Bestehende Heizungen können weiter betrieben, defekte repariert werden. Darüber hinaus gelten Übergangsfristen, verschiedene technologieoffene Erfüllungsoptionen und Befreiungsmöglichkeiten in besonderen Situationen.
Um das Gesetz verbraucherfreundlicher zu gestalten, wurden die Übergangsfristen und Erfüllungsoptionen – vor allem für den Neubau – nochmal erweitert, zum Beispiel um Solarthermie. Auch sind „H2-Ready“-Gasheizungen eine weitere Option, also Heizungen, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind weitere Informationen veröffentlicht, darunter der GEG-Entwurf und eine FAQ-Liste:


